Entleih- und Füllordnung des 1.TCF

Entleih- und Füllordnung des 1.TCF

    1. Verleih von Gerätschaften
      • Die Clubgerätschaften werden nur an aktive Mitglieder des 1.Tauchclub Freiburgs e.V entliehen. Eine Weitergabe an Nichtmitglieder ist, außer bei Clubveranstaltungen, untersagt.
      • Der Entleiher hat die Ausrüstung bei Übernahme auf Betriebsfähigkeit und Mängel überprüfen und gegebenenfalls sofort dem Gerätewart gegenüber zu rügen. Defekte, Beschädigungen sowie verborgene Mängel der Ausrüstung sind unverzüglich – spätestens bei Rückgabe – dem Gerätewart mitzuteilen.
      • Ausrüstungen und Gerätschaften sind fach- und sachgerecht zu verwenden. Überbeanspruchung in jeder Weise ist zu unterlassen. Entliehene Ausrüstungen und Geräte sind in sauberem und funktionierendem Zustand zurückzugeben.
      • Bei Verlust sowie unsachgemäßem Gebrauch werden Wiederbeschaffung bzw. Instandsetzung dem Entleiher in Rechnung gestellt.
      • Instandsetzungen oder Revisionen dürfen nur durch autorisierte Stellen durchgeführt werden. Wurden Reparaturen, Revisionen oder andere Eingriffe an den Gerätschaften durchgeführt, so ist der Gerätewart umgehend darüber zu informieren.
      • Tauchausrüstung wird nur an Personen entliehen, die über ein gültiges, noch nicht abgelaufenes Tauchtauglichkeitsattest sowie über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse des Tauchsportes (mindestens CMAS-** / DTSA Silber) verfügen.
      • Andere Gerätschaften (Grill, Zapfanlage, etc.) werden nur an Personen entliehen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
      • Clubeigene Tauchausrüstungen dürfen nicht im zusammengebauten Zustand in Fahrzeugen transportiert werden (DTG,Lungenautomat,Jacket). Die gesetzlichen Transportvorschriften sind einzuhalten.
      • Wurden DTG (Drucklufttauchgeräte) mit vereinsfremden Kompressoren gefüllt, ist dies dem Gerätewart mitzuteilen.
      • Bei Rückgabe sind die Geräte wieder ordnungsgemäß zu verstauen:
        • Entliehene Lungenautomaten sind nach der Benutzung sachgemäß zu spülen und zu trocknen. Sie sind dann in den entsprechenden Schränken zu verstauen.
        • Jackets und Westen sind nach der Benutzung entleert und aufgeblasen aufzuhängen.
        • Nach Salzwassertauchgängen sind Anzüge, Jackets und Westen sachgemäß zu spülen.
        • Nicht gefüllte DTG´s sind links neben den Kompressor zu legen.
        • Bleigurte und Stücke sind nach dem Trocknen aufgeräumt im Schrank zu verstauen.
        • Clubtauchanzüge sind zum Trocknen in den Duschen aufzuhängen.
        • Trainingsgerätschaften sind unverzüglich zurückzubringen und ordnungsgemäß zu verstauen.
      • Sind bei Rückgabe von Gasflaschen (Grill) oder CO2 Flaschen (Zapfanlage) diese leer oder fast leer, so ist der Gerätewart umgehend zu verständigen.
      • Bierbank-Garnituren sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Das Anbringen von Nägeln oder Ähnlichem ist untersagt.
      • Tauchausrüstungen und andere Clubgerätschaften können jederzeit reserviert und entliehen werden. Soweit vom Vorstand keine andere Priorität gesetzt ist, gilt die Reihenfolge der Reservierung.
      • Tauchausrüstungen und andere Clubgerätschaften die länger als einen Tag entliehen werden sind rechtzeitig vorher formlos beim Gerätewart zu beantragen.
      • Kann die vereinbarten Rückgabezeit nicht eingehalten werden, so ist der Gerätewart umgehend zu informieren.
      • Die Reservierung kann selbst an der Entleihtafel eingetragen werden oder durch eine Benachrichtigung an den Gerätewart erfolgen.
      • Bei der Abholung der Ausrüstungen und Gerätschaften ist die Reservierung durchzustreichen.
      • Die entliehenen Ausrüstungen und Gerätschaften sind mit den Magnetschildern in der Namensliste zu markieren.
      • Alle entliehenen Teile sind in der Entleih- und Fülliste ein- bzw. auszutragen.
      • Bei der Rückgabe der entliehenen Teile sind die Markierungen wieder zurückzusetzen.
      • Für jedes entliehene Teil wird eine Instandhaltungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
    2. Benutzung des Clubheimes / Geräteraums
      • Soweit sich sonst niemand im Clubheim befindet, ist das Betreten und Verlassen des Clubheimes im Clubheim Logbuch einzutragen (jeweils der erste trägt das Betreten, der letzte das Verlassen ein).
      • Das nicht genehmigte Lagern von Ausrüstungsgegenständen im Clubheim ist untersagt.
      • Das Umziehen sowie Durchqueren des Geräteraumes in nasser Ausrüstung ist untersagt. Bei Clubveranstaltungen und privater Clubheimvermietung kann, nach Rücksprache mit dem Gerätewart, der Kompressorraum als Umkleideraum und Aufbewahrungsraum genutzt werden. Fluchtwege sind jedoch auch in diesem Falle frei zu halten.
      • Das Parken vor dem Clubheim ist ausdrücklich untersagt! Das Vorfahren zum Be- und Entladen ist in der Zeit zwischen 6:00 und 22:00 gestattet; jedoch ist der Rettungsweg frei zu halten!
      • Die Clubheimordnung ist einzuhalten.
    3. Nutzungsordnung Kompressor
      • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen darf unsere Kompressorfüllanlage nur nach einer Unterweisung (Kompressorbedienung und Sicherheitsunterweisung ) betrieben werden.
      • Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Die Unterweisung muß von jedem mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Die Kompressorunterweisung wird nur durch den Gerätewart durchgeführt.

Nutzungsbestimmungen:

      • Die Kompressoranlage darf ausschließlich von aktiven Clubmitgliedern oder vom Vorstand autorisierten Personen bedient werden, die
        1. das 18. Lebensjahr vollendet haben oder
        2. das 16. Lebensjahr vollendet haben, soweit während der gesamten Kompressorbedienung ein volljähriges Mitglied oder eine vom Vorstand autorisierte volljährige Person zugegen ist, die nachfolgenden Bedingungen 3.) und 4.) ebenfalls erfüllt.
        3. über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse des Tauchsportes (mindestens CMAS-* / DTSA Bronze) verfügen.
        4. eine Kompressor-Unterweisung erhalten haben die nicht älter als ein Jahr ist und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.
      • Es dürfen nur DTG´s mit gültigem TÜVgefüllt werden, die keine Beschädigungen aufweisen sowie mängelfreie, bauartzugelassene Ventile besitzen.
      • Vereinseigene DTG´s sind mit Restdruck von mind. 20 bar zurückzubringen (bei kompletter Entleerung muss die Flasche durch den Gerätewart oder einen autorisierten Händler auf eingedrungener Feuchtigkeit untersucht werden). Diese DTG´s dürfen nicht mehr selbst gefüllt werden.
      • Die entnommene Luftmenge in Entleih- und Fülliste eintragen (auch bei Training, Ausbildung, etc.).
      • Für das Füllen der DTGs wird eine Instandhaltungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben. Die Instandhaltungsgebühr kann vom Vorstand bei Clubveranstaltungen erlassen werden.

Sicherheitsbestimmungen

      • Fluchtwege, Zugangsbereiche usw. sind in jedem Fall frei zu lassen.
      • Das Zustellen des Kompressorraumes sowie das Ablegen von Gegenständen auf oder am Kompressor ist untersagt.
      • DTGs welche im Gebrauch sind (vor oder nach dem Tauchen), sind innerhalb des gesamten Clubheimbereichs liegend aufzubewahren.
      • Vor dem Füllen der Speicherflaschen ist die normale Atemluft vor dem Clubheim zu überprüfen (Rauchentwicklung durch Grillfeuer der beiden ansässigen Vereine oder Chlorgasalarm des Schwimmbades). Die Atemluft für den Kompressor wird ausserhalb des Tauchclubgebäudes angesaugt. Bei gefüllten Speicherflaschen können DTG´s jederzeit gefüllt werden.
      • DTG´s sind nach dem Füllen sofort von den Füllschläuchen abzuhängen und ordnungsgemäß zu stellen oder zu legen.
      • Bei Betriebsstörungen ist der Notausschalter neben den Kompressorraumtüren zu drücken und der Kompressorraum ist gegebenenfalls zu verlassen. Der Gerätewart ist umgehend zu informieren.
      • Feuerlöscher sind an den Eingangsbereichen angebracht.
    1. Kompressorbedienung

Mit der Kompressoranlage können DTG´s mit einem Fülldruck von 200 und 300 bar gefüllt werden. Aufgrund unterschiedlicher Füllanschlüsse können 200 und 300 bar DTG´s nicht falsch angeschlossen werden. Die 300 bar Flaschen passen jedoch an die 200 bar Füllschläuche und werden dann auch nur mit 200 bar gefüllt. Umgekehrt ist dies nicht möglich.

Die 3×80 Liter Speicherflaschen ermöglichen bei gefüllten Speicherflaschen eine Luftabnahme von ca. acht 10 Liter DTG´s bei 200 bar Fülldruck.

Der Speicherflaschendruck wird am linken Manometer vor den Speicherflaschen angezeigt. Der max. Fülldruck der Speicherflaschen beträgt 330 bar. Zeigt der Manometer einen Speicherflaschendruck von unter 220 bar an müssen die Speicherflaschen wieder gefüllt werden. Hierzu ist der grüne Einschalter an der Kompressorbedienleiste zu drücken. Der Kompressor startet dann automatisch und schaltet sich automatisch beim erreichen des max. Fülldrucks von 330 bar ab.

Die Entwässerung des angesammelten Kompressorkondensats erfolgt automatisch.

      • Flaschenventil des DTG´s im Gewindeanschluss mit einem trockenen, fusselfreien Stofftuch reinigen und Restwasser im Ventil durch kurzes Ausblasen mit Flaschenrestdruck beseitigen.
      • Flaschenrestdruck mit dem Prüfmanometer überprüfen
      • Tauchflasche am Füllschlauch anschließen
      • Kompressorventilhebel langsam öffnen
      • Tauchflaschenventil langsam und nur teilweise öffnen (1/4 bis 1/2 Umdrehung, zu schnelles Überströmen führt zu erhöhter Materialbelastung der DTGs). Bei nachlassendem Überströmgeräusch ganz öffnen.
      • Bei Erreichen des Fülldruckes Tauchflaschenventil schließen
      • Kompressorventilhebel langsam schließen ( Füllschlauch entlüftet)
      • Tauchflasche vom Füllschlauch abhängen und die Tauchflasche sicher wegstellen oder legen. Füllschlauch nicht fallen lassen !
      • Die entnommene Luftmenge in der Entleih- und Fülliste eintragen.
    1. Allgemeine Bestimmungen
      • Den Anweisungen des Vorstandes und des Gerätewartes ist Folge zu leisten.
      • Mit dem Entleih von Gerätschaften bzw. Füllen erkennt der Entleiher/Füller die Entleih- und Füllordnung des 1.Tauchclub Freiburg e.V. in der jeweils gültigen Fassung an. Dies hat der Entleiher vor dem erstmaligem Entleih/Füllen in der Entleih- und Fülliste per Unterschrift zu bestätigen.
      • Mit dem Entleih von Tauchausrüstung bestätigt der Entleiher, daß er über ein gültiges, noch nicht abgelaufenes Tauchtauglichkeitsattest sowie über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse des Tauchsportes (mindestens CMAS-** / DTSA Silber) verfügt.
      • Mit dem Entleih verzichtet der Entleiher ausdrücklich gegenüber dem 1.Tauchclub Freiburg e.V. sowie gegenüber dessen Repräsentanten, Vertretern und Hilfspersonen auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der ausgegebenen Vereinsgeräte eintreten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen bzw. der 1.Tauchclub Freiburg e.V. handeln dem Entleiher gegenüber vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, daß Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Dieser Verzicht gilt für Schäden, Verletzungen und Nachteile jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden können. Die Nutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr.
      • Mit der Übernahme der Ausrüstung bestätigt der Entleiher, daß er die Ausrüstung auf ordnungsgemäße Funktion und Mängelfreiheit überprüft hat und daß sich die Ausrüstung in ordnungsgmäßem Zustand befindet und mängenfrei ist.
      • Leih- und Füllgebühren können direkt in die Leih- und Füllkasse bezahlt werden oder jährlich gesammelt überwiesen werden. Stichtag der Abrechnung ist der 31.12. Offene Leih- und Füllgebühren werden spätestens zum 31.1. des nächsten Jahres per Lastschrift eingezogen.
      • Diese Entleih- und Füllordnung ist vom Vorstand beschlossen und damit verbindlich. Zuwiderhandlungen können zu Sanktionen (z.Bsp. Ausschluß vom Verleih und/oder Füllen, Abnahme des Clubheimschlüssels, etc.) führen.

Freiburg im Breisgau, den 12.2.2003

Der Vorstand

Gebührenordnung Entleih und Füllen

Instandhaltungsgebühr je Benutzungstag

Teil Kürzel Jugendliche Erwachsene
Presslufttauchflasche PTG 1,00 € 2,00 €
Lungenautomat LA 1,50 € 3,00 €
Jacket JA 1,50 € 3,00 €
Weste WE 0,50 € 1,00 €
Blei und Gurt BL 0,50 € 1,00 €
Trageschale TS 0,50 € 1,00 €
Tauchanzug TA 0,00 € 0,00 €
Tauchcomputer TC 0,50 € 1,00 €
Bierbankgarnitur BG 3,00 € 3,00 €
Gasgrill GG 5,00 € 5,00 €
Gasflasche GF 5,00 € 5,00 €
Bierzapfanlage u. Kohlensäureflasche BA 10,00 € 10,00 €
  • Andere Clubgerätschaften werden nur nach Anfrage bei den Gerätewarten verliehen
  • Clubgerätschaften dürfen nur an Clubmitglieder verliehen und benutzt werden

Flaschenfüllungen DTG`s

Menge 200 bar 300 bar
1 Liter 0,20 € 0,30 €
3 Liter 0,60 € 0,90 €
4 Liter 0,80 € 1,20 €
5 Liter 1,00 € 1,50 €
6 Liter 1,20 € 1,80 €
7 Liter 1,40 € 2,10 €
8 Liter 1,60 € 2,40 €
10 Liter 2,00 € 3,00 €
12 Liter 2,40 € 3,60 €
15 Liter 3,00 € 4,50 €
2×7 Liter 2,80 € 4,20 €
2×8 Liter 3,20 € 4.80 €
2×10 Liter 4,00 € 6,00 €
2×12 Liter 4,80 € 7,20 €
2×15 Liter 6,00 € 9,00 €

Bei Restdruck über 100 bar (200bar) bzw.150 bar (300 bar) halber Preis

  • DTG`s vor dem Füllen mit dem Prüfmanometer auf Restdruck überprüfen
  • DTG`s müssen mit Restdruck von 20 bar zurückgebracht werden. Komplett leere Flaschen müssen vor dem Füllen auf Feuchtigkeit überprüft werden durch die Gerätewarte oder eine sachkundige Person ( Händler )
  • DTG`s ohne gültigen TÜV dürfen nicht gefüllt werden

Die Entleih- und Füllordnung des 1.TCF ist einzuhalten !
Freiburg, den 12.2.2003

Der Vorstand