Clubheim-Ordnung

Clubheimordnung

  • Mit Betreten des Clubheims wird die Clubheimordnung anerkannt
  • Jedes Clubmitglied, jeder Mieter ist verantwortlich für den geregelten Ablauf innerhalb des Clubgeländes.
  • Festgestellte oder entstandene Schäden sind dem Vorstand mitzuteilen.
  • Bei unsachgemäßem Gebrauch kann beschädigtes Clubinventar dem Benutzer in Rechnung gestellt werden.
  • Das Anbringen von Klebebändern, Reißzwecken und ähnlichem an den Wänden und Decken ist ohne Absprache mit dem Vorstand untersagt.
  • Während des Clubheimbesuches sollten die Tore und Türen geschlossen sein, um unbefugtem Zutritt Fremder und Diebstähle zu vermeiden.
  • Bezüglich der Anwohner ist ruhestörender Lärm zu vermeiden.
  • Nach 22.00 Uhr sind alle lauten Aktivitäten auf die Innenräume zu beschränken. In diesem Fall sind die Innenhoftüren geschlossen zu halten.
  • Offene Feuerstellen im Clubgelände müssen durch den Vorstand ausdrücklich genehmigt werden.
  • Das nicht genehmigte Lagern privater Gegenstände ist in allen inneren sowie angrenzenden Räumen des Clubheims untersagt.
  • Fluchtwege, Zugangsbereiche usw. sind in jedem Fall frei zu lassen.
  • Feuerlöscher sind an den Eingangsbereichen angebracht
  • Das Ablegen von Gegenständen auf oder am Kompressor ist untersagt.
  • Beim Verlassen des Clubheims ist auf folgendes zu achten:

◦   Wir haben keinen organisierten Putzdienst der das Clubheim sauber und aufgeräumt hält.

◦   Für die Sauberkeit in und um das Clubheim ist jeder verantwortlich.

◦   Anfallender Müll aus den Clubräumen ist in die Müllbehälter am oberen Eingangstor zu entsorgen (angefallener Müll von Privatfesten ist mitzunehmen und privat zu entsorgen).

◦   Alle Elektro- und Wassereinrichtungen sind auszuschalten bzw. zu schließen.

◦   Sämtliche Fenster und Türen müssen geschlossen und – soweit möglich – verriegelt werden.

  • Das Parken vor dem Clubheim ist ausdrücklich untersagt! Das Vorfahren zum Be- und Entladen ist in der Zeit zwischen 6:00 und 22:00 gestattet; jedoch ist der Rettungsweg frei zu halten!
  • Der Verzehr nicht vom Verein bezogener Speisen und Getränke im Clubheim und auf dem Clubheimgelände ist nicht gestattet. Ausnahmen werden in Einzelfällen und geringem Umfang toleriert.
  • Jegliche Entnahme von Speisen und Getränken aus dem Angebot des Clubheims sind in die ausliegende Verzehrliste einzutragen. Anzugeben sind dabei: Name des Mitglieds, Art der Speise oder des Getränks, die Menge sowie der zu zahlende Geldbetrag. Bei Bezahlung ist dies mit Handzeichen/Unterschrift zu bestätigen.
  • Das Umziehen sowie Durchqueren des Geräteraumes in nasser Ausrüstung ist untersagt.
  • Bei Clubveranstaltungen und privater Clubheimvermietung kann, nach Rücksprache mit dem Gerätewart, der Kompressorraum als Umkleideraum und Aufbewahrungsraum genutzt werden. Fluchtwege sind jedoch auch in diesem Falle frei zu halten. Das Clubheim kann von Mitgliedern (sowohl aktive als auch passive) für eigene (d.h. für von dem Mitglied selbst ausgerichtete) Veranstaltungen reserviert werden. Bei Jugendlichen ist ein erwachsenes, verantwortliches Mitglied zu benennen, das bei der Veranstaltung anwesend sein muss.
  • Für die Dauer einer im Clubheim stattfindenden Veranstaltung ist der große Raum von Nichtbeteiligten nicht zu betreten sowie das Duschen zu unterlassen.
  • Mitglieder haften für ihren Besuch bzw. ihre Gäste.

Reservierung des Clubheims

  • Die private Nutzung, also jegliche Nutzung, die nicht einer Vereinsveranstaltung zuzuschreiben ist, ist beim Clubheimwart anzumelden. Ggf. ist das Clubheim zu reservieren.
  • Die Reservierung gilt für den Zeitraum von 8:00 Uhr des Reservierungstages bis 12:00 Uhr des folgenden Tages. Andere Zeiten sind nur nach Rücksprache mit dem Clubheimwart möglich.
  • Für die Reservierung fällt eine Betriebskostenentschädigung von EUR 100.00 an. Diese wird mit der Reservierung fällig. Die Reservierung erfolgt über den Clubheimwart. Stornierungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher dem Clubheimwart mitgeteilt werden.
  • Alternativ zur Betriebskostenentschädigung kann beim Vorstand eine Befreiung beantragt werden. Die Entscheidung wird im Rahmen der dem Antrag nachfolgenden Vorstandssitzung gefällt. Ggf. wird der Betrag rückwirkend erstattet.
  • Getränke für private Veranstaltungen müssen über den Verein bezogen werden. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. Es gilt die jeweils gültige, ausgehängte Getränkepreisliste.
  • Das Clubheim ist in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
  • Der Geräteraum ist in jedem Fall frei zu halten. Vereinsfremden ist der Zutritt zum Geräteraum ohne Aufsicht untersagt.
  • Für Schäden am Clubheim bzw. dem Inventar ist das reservierende Mitglied bzw. das verantwortliche erwachsene Mitglied (bei Jugendlichen) haftbar.
  • Für das Entleihen und Benutzen von allen Clubgerätschaften und der Kompressoranlage ist die Entleih- und Füllordnung einzuhalten.
  • Für den Entleih von Clubheimschlüsseln gilt die Schlüsselordnung.
  • Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.
  • Mit der Benutzung des Clubheimes verzichtet der Benutzer ausdrücklich gegenüber dem 1.Tauchclub Freiburg e.V. sowie gegenüber dessen Repräsentanten, Vertretern und Hilfspersonen auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Clubheimes eintreten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen bzw. der 1.Tauchclub Freiburg e.V. handeln dem Benutzer gegenüber vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Dieser Verzicht gilt für Schäden, Verletzungen und Nachteile jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden können. Die Benutzung des Clubheimes erfolgt auf eigene Gefahr.

Freiburg, den 28. August 2014

Der Vorstand